Verpflichtungen der Bildungsanbieter
Bildungsanbieter müssen die AGB akzeptieren, um die Funktionen von e-log nutzen zu können.
Damit ein Bildungsangebot mit einem Label ausgezeichnet werden kann, geht der Bildungsanbieter folgende Verpflichtungen ein:
- Er füllt den Antrag auf das Label vollständig und wahrheitsgemäss aus
- Er verfügt über ein Qualitätssicherungssystem. Als Minimum der Qualitätssicherung gilt eine regelmässige Evaluation der Bildungsangebote durch die Bildungsteilnehmer/-innen
- Er führt Präsenzkontrollen durch
- Er händigt allen Absolventen, die das Bildungsangebot erfolgreich abgeschlossen haben, eine personalisierte Kursbestätigung aus – elektronisch oder auf Papier
- Er verwendet das Label nur zu den Zwecken und in den Zeiträumen, die im Reglement festgehalten sind
- Nimmt er Änderungen an bereits publizierten Agenda-Einträgen vor, informiert er gegebenenfalls die betroffenen Gesundheitsfachpersonen über diese Änderungen