Gesundheitsfachpersonen gehen mit der Nutzung der e-log Plattform folgende Verpflichtungen ein:
- Akzeptieren der AGB
- Einmalige Registrierung auf e-log
- Wahrheitsgemässe Erfassung von Bildungsleistungen
- Erfassung aller Mitgliedschaften bei den mitwirkenden Berufsverbänden und Anpassen des Profils bei Beendigung einer Mitgliedschaft
Erfüllen von Weiterbildungsanforderungen
Ist die Gesundheitsfachperson Mitglied bei einem der mitwirkenden Berufsverbänden mit Weiterbildungsanforderungen oder besteht für sie eine Verpflichtung zur Erfüllung von Weiterbildungsanforderungen eines Berufsverbandes, so muss die Gesundheitsfachperson ihr log-Buch und die darin hochgeladenen Dokumente dem Berufsverband zur Einsicht freigeben.
Ausserdem muss sie bei manuell erfassten log-Buch-Einträgen zwingend einen Bildungsnachweis hochladen.